Die Heizkosten in Deutschland sind seit 2021 deutlich gestiegen. Besonders betroffen sind Haushalte, die mit Gas, Heizöl oder Fernwärme heizen. Wenn die Wohnung dann auch noch schlecht gedämmt ist, sind die Kosten besonders hoch. Diese Entwicklung ist vor allem auf die massiv gestiegenen Energiepreise zurückzuführen. Aber auch die CO2-Abgabe spielt eine Rolle.
Das „Gesetz über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten“ besagt nun, dass seit dem Jahr 2023 zumindest der Anteil der CO2-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter neu aufgeteilt werden muss. Vermieter*innen zahlen bis zu 95% der Abgabe, wenn in schlecht gedämmten Wohnungen viel geheizt werden muss. Sie zahlen nichts, wenn die Energiekosten wegen guter Standards gering sind.
Warum ist das wichtig?
Bei etlichen Ideen, den Klimawandel zu bekämpfen, wird die Lebensrealität von Menschen mit geringem Einkommen außer Acht gelassen.
Wenn etwas, zum Beispiel durch die CO2-Abgabe, teurer wird, so besteht die Hoffnung, dass Menschen ihr Verhalten ändern und klimafreundlichere Varianten wählen. Das ist eigentlich eine gute Idee.
Wer aber eine Wohnung mietet, hat weder Einfluss auf die genutzte Wärmequelle noch auf den Zustand der Dämmung. Dazu kommt, dass inzwischen jeder dritte Mieterhaushalt durch Wohnkosten überlastet ist. 25,2 % der Menschen in Deutschland waren 2022 von Energiearmut gefährdet.
Klimafreundliches Verhalten darf nicht bedeuten, dass Menschen im Winter nicht mehr ausreichend heizen können!
Den Adressaten ändern
Die Motivation, auf klimafreundliche Wärmequellen zu setzen und für eine gute Dämmung zu sorgen, muss also bei den Haus- bzw. Wohnungseigentümer*innen liegen.
Aus diesem Grund setzt sich Greenpeace dafür ein, Mieter*innen darüber zu information, unter welchen Umständen und auf welchem Weg es möglich ist, einen Teil der CO2-Abgabe zurückzubekommen.
Alle wichtigen Informationen dazu findet ihr unter dem folgenden Link: https://www.greenpeace.de/klimaschutz/energiewende/gasausstieg/co2-abgabe-heizkostenrueckzahlung
Wie funktioniert die Rückzahlung?
Üblicherweise werden die Heizkosten in der Nebenkosten-Abrechnung aufgeführt. Dort sollte auch der Anteil, den der Vermieter übernehmen muss, bereits abgezogen sein. Hat die Wohnung eine eigene Heizung und rechnet der Mieter direkt mit dem Versorger ab, sollte die Höhe der CO2-Abgabe auf der Rechnung vermerkt sein. Dieser Betrag kann dann dem Vermieter in Rechnung gestellt werden.
Rückmeldungen gewünscht
In Braunschweig bietet die Gruppe GermanZero Unterstützung an. Um besser zu verstehen, welche Schwierigkeiten es bei dem Vorgehen geben kann, ob das Verfahren gut funktioniert und welche Fragen es zum Thema gibt, bittet die Gruppe um Rückmeldungen. Berichtet über Eure Erfahrungen aller Art per Email mit dem Betreff „Heizkostenrückzahlung“ an: braunschweigzero@posteo.de.