Happy Birthday, § 20a GG!

Happy Birthday, § 20a GG!

Derzeitig finden viele Versuche statt, Klimaschutz über neue Gesetzgebungen zu einer Verpflichtung zu machen. Einerseits geht es darum, Umweltverbrechen wirkungsvoll unter Strafe zu stellen – z.B. wird der Straftatbestand „Ökozid“ gefordert – oder Ökosysteme unter Schutz zu stellen, ihnen z.B. eigene Rechte zuzuerkennen, um ihre Zerstörung zu verhindern. Der juristische Weg ist eine wichtige Möglichkeit, Druck für mehr Klimaschutz aufzubauen.

Für ein Gesetz, das kommende Generationen schützt, müssen wir in Deutschland zum Glück nicht mehr kämpfen, denn ein solcher Schutz existiert bereits: das Staatsziel „Klimaschutz“ ist durch den §20a im Grundgesetz verankert. Dieser Paragraf schreibt auch die Verantwortung der jetzigen Generation für kommende Generationen vor.
Im Wortlaut:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Über die Bedeutung und Wirksamkeit von „Staatszielen“ lässt sich sicherlich streiten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 zeigt jedoch, dass die in diesem Grundgesetz festgeschriebene Verantwortung nicht einfach vom Tisch gewischt werden kann. So verpflichtete das Bundesverfassungsgericht die damalige Bundesregierung dazu, ihr Klimaschutzkonzept zu schärfen, um die Freiheit künftiger Generationen nicht zu gefährden.
In der Begründung heißt es unter anderem:
„…der… Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.“

Der §20a GG kann also Wirkung entfalten. Er ist mehr als nur „Verfassungspoesie“.

Übrigens stand dieser Paragraf nicht von Anfang an im Grundgesetz. Erst nach intensivem Ringen und vielen Diskussionen im Bundestag und im Bundesrat wurde er fast in der heutigen Fassung (der Tierschutz wurde erst acht Jahre später ergänzt!) am 27. Oktober 1994 ins Grundgesetz aufgenommen. Also feiert er in diesem Herbst seinen 30. Jahrestag!

In diesem Sinne: Happy Birthday §20a!!! Wie gut, dass wir nicht mehr um dich kämpfen, sondern „nur noch“ einfordern müssen, dass du in politisches Handeln umgesetzt wirst.
Das ist allerdings dringender denn je.

Weitere Infos dazu unter:

https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2013/47447610_kw49_grundgesetz_20a-213840

https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rs20210324_1bvr265618.html

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Frieda